Probengewinnung
Die für die Probengewinnung bzw. Probenahme zu beachtenden Aspekte und Besonderheiten sind für die jeweiligen Probenmaterialien auf den nachfolgenden Seiten detailliert beschrieben. Für alle Untersuchungsmaterialien, mit denen toxikologische Untersuchungen für forensische, d. h. gerichtlich verwertbare, Fragestellungen (Führerschein, Sorgerecht, Arbeitsrecht u. a.) durchgeführt werden sollen, gelten die nachfolgend genannten, allgemeinen Richtlinien und Bestimmungen für die Probengewinnung bzw. Probenahme für forensische Zwecke.
- Vor der eigentlichen Probengewinnung ist der Patient bzw. Proband mittels amtlichen Lichtbildausweis oder Pass eindeutig zu identifizieren.
- Die Gewinnung von Urin muss unter direkter Sichtkontrolle erfolgen und die Entnahme von Speichel, Haar sowie Blut muss von entsprechendem Fachpersonal vorgenommen werden, um etwaige Manipulationen auszuschließen.
- Untersuchungsbogen und Probenröhrchen bzw. Haarumschlag sind eindeutig zu beschriften.
- Proband und Probengewinnender unterzeichnen den Untersuchungsauftrag und bestätigen damit die Richtigkeit des Ablaufs und des Untersuchungsantrages.
- Nach der Probengewinnung sind die Proben und der Anforderungsschein bis zum Versand an unser Labor vor dem Zugriff Dritter sicher aufzubewahren.
Diese lückenlose Sicherheitskette (Probensendungsprotokoll oder chain of custody) von der Probengewinnung bis zur Untersuchung im Labor ist für die forensisch-toxikologische Untersuchung von Proben ordentlich zu dokumentieren.
Weitere Hinweise und detaillierte Anleitungen zur Gewinnung von Proben finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der jeweiligen Probenmatrices.