Grenz- und Referenzwerte
Als Grenzwerte betrachtet man z. B. diejenige Konzentration eines Drogenwirkstoffes, oberhalb derer ein Test als positiv gewertet wird. Konnte kein Betäubungsmittel in einer Urinprobe nachgewiesen werden oder liegt die gemessene Konzentration unterhalb des festgelegten Grenzwertes, wird der test als negativ gewertet. Auch die jeweiligen Promille-Werte, welche gesetzlich festgelegt sind, um beispielsweise eine absolute Fahruntüchtigkeit zu definieren (1,1 ‰ Blutalkohol) sind als Grenzwerte zu verstehen.
Bei Medikamenten, welche den Gesundheitszustand eines Patienten verbessern sollen, spricht man von therapeutischen Grenzwerten, auch Referenzwerte genannt, innerhalb derer eine gewünschte Wirkung durch das Medikament erzielt wird, ohne dass mit übermäßigen Nebenwirkungen gerechnet werden muss. Wird der Referenzwert unterschritten, weil z. B. zu wenig Medikament aufgenommen wurde, wird die gewünschte Wirkung nicht erreicht. Wird hingegen zuviel Medikament eingenommen, überschreitet man den Referenzbereich und es kann zu Vergiftungserscheinungen und toxischen Effekten kommen. Für Vitamine und Spurenelemente, welche für den Menschen lebensnotwendig (essentiell) sind, gibt es ebenfalls empfohlene Referenzbereiche. Bei Erkrankungen, falscher oder schlechter Ernährung sind diese Werte oft unterschritten.
Bei Umweltgiften (Pestiziden), Schwermetallen sowie giftigen Stoffen, die an Arbeitsplätzen verwendet werden, gibt es empfohlene Grenzwerte wie z.B. den BGW, die MAK oder den ETD-Wert, welche nicht überschritten werden sollten, um die Gesundheit der Person nicht dauerhaft zu gefährden.
Je nach Fragestellung oder Fachgebiet gibt es unterschiedliche Behörden und Institutionen, welche die entsprechenden Grenzwerte festlegen. Aufgrund der stetig fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass Grenz- und Richtwerte für labordiagnostische Parameter von Zeit zu Zeit angepasst werden.